I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in
dieser Beitragsordnung ist der § 4 der Satzung in der Fassung vom 08.05.2015.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle
Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein
ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die
in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich
erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistung
gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1.
Die Mitgliederversammlung hat in seiner Sitzung
am 08.05.2015 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2.
Die Beitragsordnung wird durch Aushang und auf
der Internetseite des Vereins bekannt gemacht und tritt am 01.01.2016 in Kraft.
3.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein
beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der
Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
1.
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die
Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres (§4
der Satzung).
2.
Die Höhe der einzelnen Beiträge wurde wie folgt
festgelegt:
-
Erwachsene zahlen 3,00 € pro Monat.
-
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen
1,00 € pro Monat.
-
Dazu kommt der jährliche Versicherungsbeitrag
von 2,80 € (incl. 19 % Mwst.).
-
Somit beträgt der Jahresbeitrag für Erwachsene 38,80
€, für Kinder 14,80 €.
-
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung
befreit.
3.
Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus
welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen.
4.
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.03. des
laufenden Jahres als Jahresbeitrag fällig. Bei Überschreitung des
Zahlungszieles werden Mahngebühren in Höhe von 3,00 € zur Deckung des damit
verbundenen Aufwandes erhoben.
Serno, 08.04.2015
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